Beim Kauf eines Gebrauchtwagens werden europäische Bürgerinnen und Bürger immer wieder Opfer von Tachobetrügereien. Was früher nur mit größerer Anstrengung möglich war, lässt sich heute meist mit einer Software und ein paar wenigen Knopfdrücken erledigen.
"Die Digitalisierung der Autoindustrie hat das Problem des Tachobetrugs nicht beseitigen können, sondern es sogar noch verstärkt“, meint Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament.
Sogenannte Tachokorrekturprogramme lassen sich heute über das Internet bestellen. Damit lässt sich der digitale Tachograph auf den gewünschten Kilometerstand zurücksetzen. Bei diesem kriminellen Vorgehen gibt es nur Verlierer: Der Verkäufer, der sich wissentlich einer Straftat schuldig gemacht hat sowie der getäuschte Käufer, der viel zu viel für seinen Gebrauchtwagen zahlt - und sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. „Die EU-Kommission muss zusammen mit den Mitgliedstaaten dieses Problem unbedingt in den Griff bekommen“, fordert Ismail Ertug.
Bei dem jährlich durchgeführten Verbraucherbarometer der Europäischen Kommission, bei der Dienstleistungen und Produkte nach ihrer Vertrauenswürdigkeit bei den Verbrauchern getestet werden, landen Gebrauchtwagen konstant auf den hinteren Plätzen - auch 2016. Dieses Vertrauensdefizit ist berechtigt: Allein in Deutschland schätzte die Polizei für 2015, dass der Wert jedes dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagens illegal nach oben korrigiert wurde. Das verursacht einen Gesamtschaden von bis zu sechs Milliarden Euro. Zudem wird geschätzt, dass bei grenzüberscheitend verkauften Gebrauchtwagen bis zu 40 Prozent der Tachographen manipuliert wurden.
"EU-Kommission und Europäisches Parlament müssen jetzt den Druck auf die Mitgliedsländer erhöhen“, betont Ismail Ertug. Mit der Richtlinie über regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern wurde 2014 zwar eine Gesetzgebung zur Bekämpfung dieser illegalen Machenschaften auf den Weg gebracht, allerdings haben die Mitgliedstaaten bis Mai 2018 Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. „Die Gesetzgebung muss unbedingt pünktlich umgesetzt werden, damit wir Tachobetrug effektiv bekämpfen. Vor allem müssen wir sicherstellen, dass die europaweite Dimension dieses Problems berücksichtigt wird. Der notwendige Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten muss verpflichtend sein“, so Ismail Ertug.