Die Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments vom 29. April 2014 empfiehlt nun offiziell die Dokumentation von Kilometerständen zur Vorbeugung von manipulierten Tachoständen.
"Eine Manipulation des Kilometerzählers sollte als zu sanktionierende Straftat angesehen werden, da diese Manipulation zu einer falschen Beurteilung der Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs führen kann. Die Feststellung von unbefugten Eingriffen oder Manipulationen des Kilometerzählers sollte durch die Eintragung des Kilometerstands in die Prüfbescheinigung und den Zugang für Prüfer zu dieser Angabe erleichtert werden. Die Kommission sollte den Austausch von Informationen zu Kilometerständen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten prüfen."
Die Initiative gegen Tachomanipulation hat bereits jetzt diese Forderung der Politik umgesetzt! Damit sind wir der Gesetzgebung um einiges voraus. Und das ist auch gut so, denn eine für den Gesetzgeber zufriedenstellende Lösung auf freiwilliger Basis, bietet den beteiligten Partnern deutlich mehr Mitspracherecht als ein enges gesetzliches Korsett. Die bei den europäischen Nachbarn bereits eingeführten Systeme auf die sich diese Richtlinie bezieht sind teurer und verlangen deutlich mehr Arbeitsaufwand vom Partner vor Ort – der Werkstatt. Handeln Sie also jetzt und werden Sie Mitglied. Es lohnt sich!