Es ist verblüffend, wie schnell und einfach Autodiebe aktuelle Neuwagen knacken können. Schauen Sie sich das komplette Video hier an.
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Ein Händler darf als Laufleistung eines gebrauchten Fahrzeugs im Vertrauen auf die Angaben des Vorbesitzers gemäß den vorliegenden Tacho-Daten angeben. Anders müsste er nach Ansicht des Landgerichts (LG) Berlin nur handeln, wenn er deutliche Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der gemachten Angaben hätte.
Die jüngst veröffentlichte ADAC-Studie zum vernetzten Auto zeigt, dass sich die Datenerhebung in einer rechtlichen Grauzone abspielt. Oftmals wissen die Fahrzeughalter nicht, welche Daten der Hersteller überhaupt im Fahrzeug über sie sammelt – und wer darauf Zugriff hat.
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Nach Untersuchungen eines IT-Sicherheitsunternehmens soll der Plug-in-Hybrid Mitsubishi Outlander PHEV Sicherheitslücken aufweisen. Die Schwachstelle liegt beim WLAN. Lesen Sie den gesamten Artikel hier.
Die Automobilwoche berichtet nun auch über die Untersuchung des ADAC, der herausgefunden hat, dass viele Autohersteller Daten in großen Mengen sammeln und dies anscheinend ohne Transparenz für den Verbraucher.
Wir unterstützen die FIA Region I bei der Aufklärung, welche Daten von vernetzten Fahrzeugen erfasst werden. Mit dieser Kampagne wollen wir verhindern, dass die Fahrzeugdaten an Unbefugte weitergegeben werden. Nur allein der Fahrzeughalter darf über die Daten verfügen. Besuchen Sie unsere neue Webseite und unterstützen Sie uns, damit dieses Projekt weiter wachsen kann.