Händler darf auf Tachostand vertrauen?

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Ein Händler darf als Laufleistung eines gebrauchten Fahrzeugs im Vertrauen auf die Angaben des Vorbesitzers gemäß den vorliegenden Tacho-Daten angeben. Anders müsste er nach Ansicht des Landgerichts (LG) Berlin nur handeln, wenn er deutliche Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der gemachten Angaben hätte.